Scroll to navigation

deb-triggers(5) dpkg suite deb-triggers(5)

BEZEICHNUNG

deb-triggers - Paket-Trigger

ÜBERSICHT

debian/triggers, debian/binary-package.triggers, DEBIAN/triggers

BESCHREIBUNG

Ein Paket gibt seine Beziehung zu einigen Trigger(n) (deutsch: Auslösern) an, indem es eine Datei triggers in seinem Steuerarchiv (d.h. DEBIAN/triggers während der Paketerstellung) hinzunimmt.

Diese Datei enthält Direktiven, eine pro Zeile. Leerraumzeichen am Anfang und Ende sowie alles nach dem ersten # werden in jeder Zeile entfernt und leere Zeilen werden ignoriert.

Die derzeit unterstützten Steuerdirektiven für Trigger sind:

Gibt an, dass das Paket an dem benannten Trigger interessiert ist. Alle Trigger, an denen ein Paket interessiert ist, müssen mit dieser Direktive in der Trigger-Steuerdatei aufgeführt werden.

Die Variante „await“ setzt die triggernden Pakete in den Zustand „triggers-awaited“. Die Variante „noawait“ setzt die triggernden Pakete nicht in den Zustand „triggers-awaited“, selbst falls das triggernde Paket eine „await“-Aktivierung angegeben hat (entweder mit den Direktiven activate-await oder activate oder durch Verwendung der Befehlszeilenoption dpkg-trigger --no-await). Die Variante „noawait“ sollte verwandt werden, wenn die von den Triggern bereitgestellte Funktionalität nicht äußerst wichtig ist.

Sorgt dafür, dass Änderungen an dem Zustand dieses Pakets den angegebenen Trigger aktiviert. Der Trigger wird am Beginn folgender Aktionen aktiviert: „unpack“, „configure“, „remove“ (hinzugefügt zum Nutzen von Paketen, die im Konflikt zueinander stehen), „purge“ und „deconfigure“.

Die „await“-Varianten setzen das Trigger-auslösende Paket in den Zustand „triggers-awaited“, falls die Direktive „interest“ auch „await“ ist. Die Variante „noawait“ setzt die triggernden Pakete nicht in den Zustand „triggers-awaited“. Die Variante „noawait“ sollte verwandt werden, wenn die von den Triggern bereitgestellte Funktionalität nicht äußerst wichtig ist.

Falls dieses Paket während des Entpackens eines anderen Pakets verschwindet, wird der Trigger aktiviert, wenn das Verschwinden während des Endes der unpack-Aktion bemerkt wird. Triggerverarbeitung und Übergänge von Trigger-erwartend auf installiert führen nicht zu Aktivierungen. Im Falle von unpack werden sowohl die in der alten als auch die in der neuen Version des Pakets angegebenen Trigger aktiviert.

Unbekannte Direktiven sind ein Fehler, der die Installation des Pakets verhindert.

Die Varianten „-noawait“ sollten stets wenn möglich bevorzugt werden, da die Trigger-auslösenden Pakete nicht in den Zustand „triggers-awaited“ überführt werden und daher sofort konfiguriert werden können, ohne die Verarbeitung des Triggers zu verlangen. Falls die Trigger-auslösenden Pakete Abhängigkeiten von anderen, im Upgrade befindlichen Paketen sind, wird dies einen frühzeitigen Lauf der Trigger-Verarbeitung vermeiden und es ermöglichen, den Trigger nur einmal als einen der letzten Schritte des Upgrades auszuführen.

Die Varianten „-noawait“ werden seit Dpkg 1.16.1 unterstützt und bei älteren Dpkg zu Fehlern führen.

Die Alias-Varianten „-await“ werden seit Dpkg 1.17.21 unterstützt und bei älteren Dpkg zu Fehlern führen.

Wenn ein Paket eine Direktive interest-noawait bereitstellt, wird jede Aktivierung das triggernde Paket in den Modus „noawait“ setzen, unabhängig von dem durch die Aktivierung erbetenen Awaiting-Modus (entweder „await“ oder „noawait“). Wenn ein Paket eine Direktive interest oder interest-await bereitstellt, werden alle Aktivierungen des triggernden Paketes in „await“ oder „noawait“ gebracht, abhängig von der Art der Aktivierung.

SIEHE AUCH

dpkg-trigger(1), dpkg(1), /usr/share/doc/packages/dpkg/spec/triggers.txt.

ÜBERSETZUNG

Die deutsche Übersetzung wurde 2004, 2006-2024 von Helge Kreutzmann <debian@helgefjell.de>, 2007 von Florian Rehnisch <eixman@gmx.de> und 2008 von Sven Joachim <svenjoac@gmx.de> angefertigt. Diese Übersetzung ist Freie Dokumentation; lesen Sie die GNU General Public License Version 2 oder neuer für die Kopierbedingungen. Es gibt KEINE HAFTUNG.

2024-08-01 1.22.11